Leider wird nur sehr selten darauf hingewiesen, dass auf verheiratete Paare bei Erhalt des Einkommensteuerbescheides häufig eine böse Überraschung wartet, wenn im Jahr der Veranlagung Eltergeld bezogen wurde. Dabei wird das erhaltende Elterngeld bei zusammen veranlagten Ehepartnern dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und damit voll besteuert. Die Folge ist meistens eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung an das Finanzamt. Dies gilt nicht für getrennt veranlagte Eheleute (und auch nicht für Ledige).

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