Die Risiken und Nebenwirkungen einer Mitgliedschaft bei der Siemens Betriebskrankenkasse kurz SBK erfährt man am besten durch andere Mitglieder, oder durch solche, die es nicht mehr sind.

Nach einer langjährigen Mitgliedschaft habe ich kurz nach der Geburt meines Sohnes diese Mitgliedschaft gekündigt und möchte an dieser Stelle von meinen Erfahrungen berichten.


Leider musste ich während der Schwangerschaft feststellen, dass meine Bankverbindung, die zu einem früheren Zeitpunkt für eine einzelne Überweisung von mir bekannt gegeben wurde, ohne mein Wissen und ohne Einholung eines Einverständnis durch die SBK gespeichert wurde und für Zahlungen während der Schwangerschaft verwendet wurde. Hätte sich meine Bankverbindung geändert, wäre die Zahlung wohl nie bei mir angekommen.

Da ich unverheiratet bin und mein Sohn bei mir mitversichert wurde, musste ich einen Fragebogen ausfüllen, damit die Familienversicherung eingerichtet werden konnte. Den gleichen Fragebogen habe ich insgesamt 3mal erhalten und wieder zurückgeschickt. Angekommen ist angeblich dort aber keiner davon, so dass ich nur einen vorläufigen Bescheid erhalten habe, der interessanter Weise aber korrekt war. Woher hat die SBK die Angaben erhalten, wenn die von mir verschickten ausgefüllten Fragebogen dort nicht eingegangen sind?

Leider musste ich während der Schwangerschaft feststellen, dass bei mir zu einem früheren Zeitpunkt eine Behandlung nur mangelhaft ausgeführt wurde. Dies hat sich auf die Schwangerschaft nachteilig ausgewirkt. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hatte ich den Verdacht, dass den behandelnden Ärzten ein Fehler unterlaufen ist und hatte meine Krankenkasse informiert.

Damals hätte die Staatsanwaltschaft umgehend eingeschaltet werden müssen, um alle Beweise zu sichern. Die SBK hatte mir angeboten, die Sache in die Hand zu nehmen und hat sich erst einmal an die Ärzte gewandt. Diese waren dadurch ausreichend gewarnt. Ausreichende Beweise gibt es nicht mehr. Die Rechtsabteilung der SBK hat mich damals nicht darüber unterrichtet, dass der Sachverhalt ausreichend gewesen wäre, um die behandelnden Ärzte wegen Körperverletzung anzuzeigen.

Inzwischen ist der Sachverhalt verjährt, die SBK freut sich darüber, dass die Ärzte auch jede sofortige Behandlung unterlassen haben und damit für die Krankenkasse keine Kosten entstanden sind, deren Erstattung sie erst hätte erstreiten müssen. Ich kann nur von Glück sagen, dass mein Sohn die Probleme in der Schwangerschaft und die anschließende Frühgeburt relativ gut überstanden hat.

Meine Ärztin hatte mir keine Hoffnung gemacht, dass das so ausgeht. Die Ärzte von damals dürfen selbstverständlich weiter behandeln und vielleicht betreut einer davon gerade Dein ungeborenes Kind während der Schwangerschaft. Ich habe mir erlaubt, die Mitgliedschaft unter diesen Voraussetzungen zu kündigen und finde es bedenklich, dass gerade diese Krankenkasse Ihr Engagement im Bereich “Behandlungsfehler” als besonders positiv herausstellt.

Wer eine Krankenkasse sucht, für die Kostenminimierung wichtiger ist, als Mitgliederbetreuung und für die das Thema Datenschutz ein Fremdwort ist, der ist bei dieser Krankenkasse gut aufgehoben. Allen anderen empfehle ich eine Mitgliedschaft nicht.

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