29.04.2009
Wenn der Arzt einen Fehler macht
Fehler passieren überall, so auch in der Medizin. Leider handelt es sich hierbei aber gerade in diesem Bereich noch immer um so etwas wie ein Tabuthema und die Geschädigten sind einerseits oft nicht in der Lage den Beweis antreten zu können (wie auch wenn der Arzt zu seinem Fehler nicht steht und andere Ärzte nicht den Mut haben, dies zu bescheinigen), andererseits müssen sie ohne jede Entschädigung oder weitere Hilfestellung mit der Situation leben. In Einzelfällen ist ein Kind nach einer Geburt schwerstbehindert oder aber ein Patient bezahlt eine mangelhafte ärztliche Leistung gar mit dem Tod. Doch was kann man tun, wenn man den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat?
Grundsätzlich sind mir vier Möglichkeiten bekannt:
Gutachten durch die Krankenkasse
Alle pflicht- oder freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit, sich an ihre Krankenkasse zu wenden. Diese kann ein (für den Patienten kostenloses) Gutachten in Auftrag geben. Allerdings handelt es sich bei den Gutachtern auch “nur” um einen Arzt. Privatversicherte können ebenfalls ihre Krankenkasse ansprechen. Da bei Privatpatienten aber ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient besteht, kann es durchaus sein, dass private Krankenkassen diese Option nicht bieten.
Gutachten durch die Ärztekammer
Die Ärztekammer bestellt bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler eine Gutachterkommission, die aus mehreren Personen besteht. Bei diesen Personen handelt es sich aber ebenfalles um Ärzte der betreffenden Fachrichtung. Das Gutachten wird ebenfalls für den Patienten kostenlos erstellt. Für das Jahr 2007 sind dort nach eigenen Angaben 10.432 Anträge eingegangen. Tendenz steigend! Aber nur in 1.717 Fällen konnte ein Behandlungsfehler tatsächlich bestätigt werden.
Klage einreichen
Der Patient hat jederzeit die Möglichkeit unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen Klage z.B. wegen Körperverletzung, unterlassene Hilfestellung etc. einzureichen. Hier wird dann das zuständige Gericht tätig. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auch heute noch nur selten ein Arzt bzw. ein Krankenhaus tatsächlich verurteilt wird, zumal die Beweispflicht beim Patienten liegt, was dieser in der Regel aber gar nicht leisten kann. Da die Chancen auf einen Erfolg nur gering sind, die Kosten aber astronomische Größen erreichen können, sollte man sich diesen Schritt gut überlegen, wenn nicht eine Rechtschutzversicherung besteht.
Strafanzeige erstatten
Neben der Möglichkeit, selbst den Rechtsweg zu bestreiten, kann man sich auch an die Staatsanwaltschaft wenden und Strafanzeige erstatten. Diese kann sich nach Prüfung der Sachlage ihrerseits direkt an das Gericht wenden. In diesem Fall wird man (sofern man nicht als Nebenkläger auftritt) allerdings auch im Falle einer Verurteilung keine Entschädigungsleistungen erhalten.
Fazit
Welchen Weg man im Falle eines Behandlungsfehlers gehen wird, hängt wohl in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten ab. Weiterhin stehen die Chancen, dass der Fehler auch als solcher anerkannt wird, extrem schlecht. Hier gilt wohl nach wie vor der Grundsatz: “Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.” Dabei ist jeder Arzt für einen solchen Fall versichert. Und das ganz unabhängig davon, ob er allein in einer Praxis oder in einem Angestelltenverhältnis z.B. in einem Krankenhaus tätig ist. Trotzdem ist es auch weiterhin schwer, einen Arzt zu finden, der den Fehler bestätigt. Das geschieht in der Regel nur in ganz offensichtlichen Fällen.
Aus meiner Sicht ist dies absolut skandalös! Jeder normale kleine Angestellte verliert bei einem groben Fehler schnell mal seinen Arbeitsplatz, ein Arzt dagegen darf sich fast alles erlauben. Ein kleines Trostpflaster: auf medmonitor.de kann man die Leistung von Krankenhäusern beurteilen.



