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	<title>Mami2008 &#187; Behörden</title>
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	<description>Alles über Schwangerschaft, Geburt, Baby und mehr...</description>
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		<title>Behördengänge nach der Geburt</title>
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		<pubDate>Sat, 23 Aug 2008 06:17:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baby 0-6 Monate]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Geburt]]></category>
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		<description><![CDATA[Standesamt und Rathaus, Jugendamt und Krankenkasse sowie der Arbeitgeber und die Elterngeldstelle und die Kirche wollen alle informiert werden, sobald das Kind geboren ist. Nach der Geburt stehen also eine Reihe von Behördengängen an. Zu welchen Behörden Ihr wann gehen müsst, möchte ich euch hier erklären. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Zeit, in der man sich eigentlich an das Neugeborene gewöhnen und sich von der Geburt erholen möchte, sind einige Behördengänge notwendig. Dies kommt schon fast einem Behördenmarathon gleich!</p>
<p><span id="more-254"></span></p>
<p>Zuerst einmal muss dass Kind beim <strong>Standesamt</strong> angemeldet werden. Welches Standesamt zuständig ist, hängt vom Geburtsort ab. Kommt das Kind in dem Ort zur Welt, in dem auch die Eltern gemeldet sind, erfolgt die Meldung von der Klinik an das Standesamt (und auch vom Standesamt an das Bürgerbüro) in der Regel automatisch. Bei unverheirateten Paaren wird der Automatismus ebenfalls unterbrochen, wenn nicht die Vaterschaft vor der Geburt erklärt wurde. In diesen Fällen muss man sich selbst darum kümmern. Im Krankenhaus gibt es aber in der Regel eine Stelle, an die man sich wenden kann und die behilflich ist. Beim Standesamt erhält man die Geburtsurkunden, die für alle weiteren Ämter benötigt werden. Es kann sinnvoll sein, sich noch ein paar mehr ausstellen zu lassen. Diese sind allerdings gebührenpflichtig.</p>
<p>Sind die Eltern nicht verheiratet sollte man vor dem Gang zum Standesamt die Vaterschaft beim <strong>Jugendamt</strong> bestätigen. Hierzu ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig. Andernfalls erscheint der Vater nicht in der Geburtsurkunde und die Mutter gilt als alleinerziehend.</p>
<p>Die Meldung des Kindes bei der <strong>Stadtverwaltung</strong> erfolgt meistens direkt durch das Standesamt. Der Gang in das Bürgerbüro ist aber trotzdem sinnvoll, um sicherzugehen, dass die Anmeldung des Kindes auch wirklich erfolgt. Außerdem kann das Kind hier in die Steuerkarte eingetragen werden. Für letzteres muss man zuvor die Steuerkarte vom Arbeitgeber zurückverlangen.</p>
<p>Bei der <strong>Familienkasse</strong> wird das Kindergeld beantragt. Hierfür ist eine der vom Standesamt ausgestellten Geburtsurkunden erforderlich. In meinem Fall hatte die Familienkasse ihren Sitz in der örtlichen Stelle der &#8220;Agentur für Arbeit&#8221;. Hier musste ich nur ein Formular ausfüllen und die Geburtsurkunde beilegen. In meinem Fall hat die Bearbeitung durch die Familienkasse relativ lang gedauert. Aber keine Angst, die Familienkasse zahlt die Beträge meistens in einem Betrag mit der ersten Zahlung nach. Formular und Infos gibt es auch im Internet unter <a title="Kindergeld" href="http://www.arbeitsagentur.de">www.arbeitsagentur.de</a>.</p>
<p>Die <strong>Krankenkasse </strong>muss über die Geburt informiert und das Kind mit in die bestehende Versicherung aufgenommen werden. Das geht glücklicherweise schriftlich und man muss zur Abwechslung mal nicht persönlich erscheinen. Dem Schreiben ist natürlich auch eine Geburtsurkunde beizufügen. Von der Krankenkasse erhält man zudem eine Bescheinigung über die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld (sofern es gezahlt wird). Diese ist für die Beantragung des Elterngeldes (sofern gewünscht) erforderlich.</p>
<p>Elterngeld beantragen? Dann wird es jetzt komplizierter! Das Elterngeld kann ab der Geburt und rückwirkend für max. 3 Monate nach der Geburt bei der <strong>Elterngeldstelle</strong> beantragt werden. Dem auszufüllenden Formular sind ggfs. Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 relevanten Monate beizufügen und natürlich in jedem Fall auch die hierfür ausgestellte Geburtsurkunde. Und dann benötigt die Elterngeldstelle ggfs. noch die Bescheinigung der Krankenkasse über die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld sowie Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers aus denen das gezahlte Mutterschaftsgeld hervorgeht. Wenn schwangerschaftsbedingt Krankengeld gezahlt wurde, ist ein Attest vom Arzt beizufügen aus dem hervorgeht, dass die Krankmeldungen schwangerschaftsbedingt sind. Andernfalls gilt das niedrigere Krankengeld als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Du weißt nicht, wo die für Dich zuständige Elterngeldstelle ist? Dann schau mal unter <a title="Elterngeld" href="http://www.elterngeld.de">www.elterngeld.de</a>. Dort findest Du auch weitere Infos zu diesem Thema. Es lohnt sich übrigens, sich den Bescheid zum Elgerngeld genau anzusehen und ggfs. Widerspruch einzulegen.</p>
<p>Und dann sollte &#8220;Frau&#8221; natürlich noch den <strong>Arbeitgeber</strong> über die Geburt des Kindes informieren, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Das kann man ggfs. natürlich auch mit der Abgabe der u.U. geänderten Steuerkarte kombinieren.</p>
<p>Ach, da war ja noch etwas. Da ich aus der Kirche ausgetreten bin, hätte ich es beinahe vergessen. Wenn gewünscht, bleibt noch die Anmeldung des Kindes in einer <strong>Kirche</strong>. Auch hierfür gibt es (natürlich!) eine Ausfertigung der Geburtsurkunde.</p>
<p>Insgesamt wünsche ich Euch allen da draußen gute Nerven für diesen Bürokratiemarathon. Meistens sind die Wartezeiten das Schlimmste oder es fehlen Unterlagen und man darf einen Behördengang gleich mehrmals antreten. Mein Sohn wurde in Baden-Württemberg geboren und in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die Vorgehensweise kann daher in anderen Bundesländern von der genannten abweichen. Ich empfehle, sich vor der Geburt zu erkundigen und alle Formulare zu besorgen. Dann geht es nach der Geburt schneller.</p>
<p>Ganz ausdrücklich erhebe ich hier nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die in diesem Beitrag gemachten Angaben können nur eine Hilfestellung sein.</p>
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		<title>Steuernachzahlung wg. Elterngeld</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 15:19:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Leider wird nur sehr selten darauf hingewiesen, dass auf verheiratete Paare bei Erhalt des Einkommensteuerbescheides häufig eine böse Überraschung wartet, wenn im Jahr der Veranlagung Eltergeld bezogen wurde. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leider wird nur sehr selten darauf hingewiesen, dass auf verheiratete Paare bei Erhalt des Einkommensteuerbescheides häufig eine böse Überraschung wartet, wenn im Jahr der Veranlagung Eltergeld bezogen wurde. Dabei wird das erhaltende Elterngeld bei zusammen veranlagten Ehepartnern dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und damit voll besteuert. Die Folge ist meistens eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung an das Finanzamt. Dies gilt nicht für getrennt veranlagte Eheleute (und auch nicht für Ledige).</p>
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