Fehler passieren überall, so auch in der Medizin. Leider handelt es sich hierbei aber gerade in diesem Bereich noch immer um so etwas wie ein Tabuthema und die Geschädigten sind einerseits oft nicht in der Lage den Beweis antreten zu können (wie auch wenn der Arzt zu seinem Fehler nicht steht und andere Ärzte nicht den Mut haben, dies zu bescheinigen), andererseits müssen sie ohne jede Entschädigung oder weitere Hilfestellung mit der Situation leben. In Einzelfällen ist ein Kind nach einer Geburt schwerstbehindert oder aber ein Patient bezahlt eine mangelhafte ärztliche Leistung gar mit dem Tod. Doch was kann man tun, wenn man den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat?
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Normalerweise ist es wohl so, dass man durch einen Schwangerschaftstest zuhause so um die 5. Woche den Grund für die ständige Übelkeit oder die ausbleibende Regelblutung (oder beides) erfährt. Anschließend vereinbart man einen Termin bei der Frauenärztin und gerät als berufstätige Schwangere in den Stress Beruf und Schwangerschaftsvorsorge miteinander zu vereinbaren. Man hat vielleicht noch zusätzlichen Stress mit den Kollegen weil man sich Sprüche anhören muss wie: “Arzttermine kann man auch außerhalb der Arbeitszeit legen.” – was stimmt, wenn man denn einen solchen Termin bekommen kann. Dann muss man mit der Zeit die schmerzhafte Erfahrung machen, dass Ärzte grundsätzlich an Kranken und nicht an Gesunden verdienen. Kaum eine Schwangere kommt da ohne zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen diverser Art aus. Die Ärztin will schließlich auf Nummer sicher gehen, es sei ja nur zur eigenen Sicherheit UND sie verdient schließlich daran. Was man nicht vergessen darf (und nicht unterschätzen sollte). Den ganzen Beitrag lesen »