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	<title>Mami2008 &#187; Arzt</title>
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	<description>Alles über Schwangerschaft, Geburt, Baby und mehr...</description>
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		<title>Wenn der Arzt einen Fehler macht</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 10:23:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Ärztekammer]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtschutzversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fehler passieren jedem, auch Ärzten. Doch was kann man als Betroffener tun? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Chancen, dass der Arzt für seinen Fehler einstehen muss, stehen allerdings auch heute noch sehr schlecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fehler passieren überall, so auch in der Medizin. Leider handelt es sich hierbei aber gerade in diesem Bereich noch immer um so etwas wie ein Tabuthema und die Geschädigten sind einerseits oft nicht in der Lage den Beweis antreten zu können (wie auch wenn der Arzt zu seinem Fehler nicht steht und andere Ärzte nicht den Mut haben, dies zu bescheinigen), andererseits müssen sie ohne jede Entschädigung oder weitere Hilfestellung mit der Situation leben. In Einzelfällen ist ein Kind nach einer Geburt schwerstbehindert oder aber ein Patient bezahlt eine mangelhafte ärztliche Leistung gar mit dem Tod. Doch was kann man tun, wenn man den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat?</p>
<p><span id="more-379"></span>Grundsätzlich sind mir vier Möglichkeiten bekannt:</p>
<p><strong>Gutachten durch die Krankenkasse</strong></p>
<p>Alle pflicht- oder freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit, sich an ihre Krankenkasse zu wenden. Diese kann ein (für den Patienten kostenloses) Gutachten in Auftrag geben. Allerdings handelt es sich bei den Gutachtern auch &#8220;nur&#8221; um einen Arzt. Privatversicherte können ebenfalls ihre Krankenkasse ansprechen. Da bei Privatpatienten aber ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient besteht, kann es durchaus sein, dass private Krankenkassen diese Option nicht bieten.</p>
<p><strong>Gutachten durch die Ärztekammer</strong></p>
<p>Die <a title="Bundesärztekammer" href="http://www.bundesaertekammer.de">Ärztekammer</a> bestellt bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler eine Gutachterkommission, die aus mehreren Personen besteht. Bei diesen Personen handelt es sich aber ebenfalles um Ärzte der betreffenden Fachrichtung. Das Gutachten wird ebenfalls für den Patienten kostenlos erstellt. Für das Jahr 2007 sind dort nach eigenen Angaben 10.432 Anträge eingegangen. Tendenz steigend! Aber nur in <a title="Behandlungsfehler 2007" href="http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.5877.6452.6456&amp;all=true">1.717</a> Fällen konnte ein Behandlungsfehler tatsächlich bestätigt werden.</p>
<p><strong>Klage einreichen</strong></p>
<p>Der Patient hat jederzeit die Möglichkeit unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen Klage z.B. wegen Körperverletzung, unterlassene Hilfestellung etc. einzureichen. Hier wird dann das zuständige Gericht tätig. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auch heute noch nur selten ein Arzt bzw. ein Krankenhaus tatsächlich verurteilt wird, zumal die Beweispflicht beim Patienten liegt, was dieser in der Regel aber gar nicht leisten kann. Da die Chancen auf einen Erfolg nur gering sind, die Kosten aber astronomische Größen erreichen können, sollte man sich diesen Schritt gut überlegen, wenn nicht eine Rechtschutzversicherung besteht.</p>
<p><strong>Strafanzeige erstatten</strong></p>
<p>Neben der Möglichkeit, selbst den Rechtsweg zu bestreiten, kann man sich auch an die Staatsanwaltschaft wenden und Strafanzeige erstatten. Diese kann sich nach Prüfung der Sachlage ihrerseits direkt an das Gericht wenden. In diesem Fall wird man (sofern man nicht als Nebenkläger auftritt) allerdings auch im Falle einer Verurteilung keine Entschädigungsleistungen erhalten.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Welchen Weg man im Falle eines Behandlungsfehlers gehen wird, hängt wohl in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten ab. Weiterhin stehen die Chancen, dass der Fehler auch als solcher anerkannt wird, extrem schlecht. Hier gilt wohl nach wie vor der Grundsatz: &#8220;Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.&#8221; Dabei ist jeder Arzt für einen solchen Fall versichert. Und das ganz unabhängig davon, ob er allein in einer Praxis oder in einem Angestelltenverhältnis z.B. in einem Krankenhaus tätig ist. Trotzdem ist es auch weiterhin schwer, einen Arzt zu finden, der den Fehler bestätigt. Das geschieht in der Regel nur in ganz offensichtlichen Fällen.</p>
<p>Aus meiner Sicht ist dies absolut skandalös! Jeder normale kleine Angestellte verliert bei einem groben Fehler schnell mal seinen Arbeitsplatz, ein Arzt dagegen darf sich fast alles erlauben. Ein kleines Trostpflaster: auf <a title="Medmonitor" href="http://www.medmonitor.de">medmonitor.de</a> kann man die Leistung von Krankenhäusern beurteilen.</p>
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		<title>Betreuung durch eine Hebamme während der Schwangerschaft</title>
		<link>http://www.mami2008.de/2008/07/22/schwangerschaftsbetreuung-durch-eine-hebamme/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jul 2008 13:14:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geburt]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Hebamme]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaftsvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[suchen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kasse bezahlt die Betreuung durch eine Hebamme während der Schwangerschaft. Wie das geht? Ganz einfach! Man nehme ein Telefonbuch und suche nach Hebammen in der Umgebung. Dann spricht man mit ihr und klärt erst einmal, ob sie überhaupt eine Schwangere in der Vorsorge betreut wenn ja, merkt man während des Gespräches meist schon recht schnell wie man mit ihr zurecht kommt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Normalerweise ist es wohl so, dass man durch einen Schwangerschaftstest zuhause so um die 5. Woche den Grund für die ständige Übelkeit oder die ausbleibende Regelblutung (oder beides) erfährt. Anschließend vereinbart man einen Termin bei der Frauenärztin und gerät als berufstätige Schwangere in den Stress Beruf und Schwangerschaftsvorsorge miteinander zu vereinbaren. Man hat vielleicht noch zusätzlichen Stress mit den Kollegen weil man sich Sprüche anhören muss wie: &#8220;Arzttermine kann man auch außerhalb der Arbeitszeit legen.&#8221; &#8211; was stimmt, wenn man denn einen solchen Termin bekommen kann. Dann muss man mit der Zeit die schmerzhafte Erfahrung machen, dass Ärzte grundsätzlich an Kranken und nicht an Gesunden verdienen. Kaum eine Schwangere kommt da ohne zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen diverser Art aus. Die Ärztin will schließlich auf Nummer sicher gehen, es sei ja nur zur eigenen Sicherheit UND sie verdient schließlich daran. Was man nicht vergessen darf (und nicht unterschätzen sollte).<span id="more-21"></span>Aber man kann sich natürlich auch mal zurücklegen und sich DAS einmal in aller Ruhe vor Augen halten, was man ohnehin mehrmals in der Schwangerschaft zu hören bekommt: &#8220;Schwangerschaft ist keine Krankheit&#8221;. Dann stellt man sich die vielen Frauen der Naturvölker in Afrika und Südamerika vor und fragt sich: wie machen die das so ganz ohne Ultraschall, Blutuntersuchungen, CTG, etc. Wenn man sich in einer Frauenarztpraxis so ein richtig schönes schlechtes Gewissen einreden läßt, könnte man zu dem Schluss kommen, dass in ganz Afrika nur schwer behinderte Kinder zur Welt kommen können, so ganz ohne medizinische Vorsorgeuntersuchungen.</p>
<p>Und dann geht es auch ganz anders: Schwangerschaftsbetreuung durch eine Hebamme. Wie das geht? Ganz einfach! Man nehme ein Telefonbuch und suche nach Hebammen in der Umgebung. Dann spricht man mit ihr und klärt erst einmal, ob sie überhaupt eine Schwangere in der Vorsorge betreut wenn ja, merkt man während des Gespräches meist schon recht schnell wie man mit ihr zurecht kommt. Und dann vereinbart man den ersten Termin. In der Regel findet der dann gemütlich im eigenen Wohnzimmer statt, die Atmosphäre ist keine klinische und man bekommt auch nicht das Gefühl krank zu sein und zum Arzt zu müssen. Dabei ist die Vorsorge grundsätzlich die gleiche. Und das Schöne: die Termine lassen sich in aller Entspanntheit gut am Feierabend oder Wochenende wahrnehmen.</p>
<p>Ich hatte mich so ca. ab dem 5. Monat für eine Betreuung durch eine Hebamme entschieden und weiß ganz sicher: Sollte es noch eine Schwangerschaft geben, dann gibt es für mich definitiv von Anfang an eine Schwangerschaftsbetreuung durch &#8220;meine&#8221; Hebamme. Das heißt ja nicht, dass man nicht auch einen Ultraschall beim Arzt machen kann oder ähnliches. Aber eine Hebamme wird einem keine Untersuchung aufschwatzen, die sie für unnötig hält, denn: sie kann sie nicht durchführen und verdient deshalb auch nicht daran! Und die Hebamme weiß, wo ihre Grenzen sind. Hat sie etwas festgestellt, was Anlass zur Sorge ist, wird auch sie entsprechende ärztliche Untersuchungen veranlassen oder für die Einweisung ins Krankenhaus sorgen. Und gerade in solchen Fällen sollte man berücksichtigen: die Ärztin hat ihre festen Sprechzeiten, die Hebamme ist meist 24 h erreichbar!</p>
<p>Außerdem gilt: Eine einmal bei einer Hebamme begonnene Schwangerschaftsbetreuung kann jederzeit beim Arzt fortgesetzt werden und umgekehrt, die Termine können auch abwechselnd wahrgenommen werden. Die Krankenkasse zahlt beides und die Hebamme kann direkt mit der Krankenkasse abrechnen und braucht keine Überweisung.</p>
<p>Mein Tipp: Einfach mal ausprobieren !!!</p>
<p><a title="Hebamme suchen" href="http://www.hebammensuche.de/">Hebammensuche.de</a></p>
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