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	<title>Mami2008 &#187; Krankenkasse</title>
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	<description>Alles über Schwangerschaft, Geburt, Baby und mehr...</description>
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		<title>Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) &#8211; besser nicht!</title>
		<link>http://www.mami2008.de/2008/12/31/siemens-betriebskrankenkasse-sbk-bitte-nicht/</link>
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		<pubDate>Wed, 31 Dec 2008 21:59:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Migliedschaft]]></category>
		<category><![CDATA[SBK]]></category>
		<category><![CDATA[Siemens Betriebskrankenkasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Risiken und Nebenwirkungen einer Mitgliedschaft bei der Siemens Betriebskrankenkasse kurz SBK erfährt man am besten durch andere Mitglieder, oder durch solche, die es nicht mehr sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Risiken und Nebenwirkungen einer Mitgliedschaft bei der Siemens Betriebskrankenkasse kurz SBK erfährt man am besten durch andere Mitglieder, oder durch solche, die es nicht mehr sind.</p>
<p>Nach einer langjährigen Mitgliedschaft habe ich kurz nach der Geburt meines Sohnes diese Mitgliedschaft gekündigt und möchte an dieser Stelle von meinen Erfahrungen berichten.</p>
<p><span id="more-729"></span><br />
Leider musste ich während der Schwangerschaft feststellen, dass meine Bankverbindung, die zu einem früheren Zeitpunkt für eine einzelne Überweisung von mir bekannt gegeben wurde, ohne mein Wissen und ohne Einholung eines Einverständnis durch die SBK gespeichert wurde und für Zahlungen während der Schwangerschaft verwendet wurde. Hätte sich meine Bankverbindung geändert, wäre die Zahlung wohl nie bei mir angekommen.</p>
<p>Da ich unverheiratet bin und mein Sohn bei mir mitversichert wurde, musste ich einen Fragebogen ausfüllen, damit die Familienversicherung eingerichtet werden konnte. Den gleichen Fragebogen habe ich insgesamt 3mal erhalten und wieder zurückgeschickt. Angekommen ist angeblich dort aber keiner davon, so dass ich nur einen vorläufigen Bescheid erhalten habe, der interessanter Weise aber korrekt war. Woher hat die SBK die Angaben erhalten, wenn die von mir verschickten ausgefüllten Fragebogen dort nicht eingegangen sind?</p>
<p>Leider musste ich während der Schwangerschaft feststellen, dass bei mir zu einem früheren Zeitpunkt eine Behandlung nur mangelhaft ausgeführt wurde. Dies hat sich auf die Schwangerschaft nachteilig ausgewirkt. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hatte ich den Verdacht, dass den behandelnden Ärzten ein Fehler unterlaufen ist und hatte meine Krankenkasse informiert.</p>
<p>Damals hätte die Staatsanwaltschaft umgehend eingeschaltet werden müssen, um alle Beweise zu sichern. Die SBK hatte mir angeboten, die Sache in die Hand zu nehmen und hat sich erst einmal an die Ärzte gewandt. Diese waren dadurch ausreichend gewarnt. Ausreichende Beweise gibt es nicht mehr. Die Rechtsabteilung der SBK hat mich damals nicht darüber unterrichtet, dass der Sachverhalt ausreichend gewesen wäre, um die behandelnden Ärzte wegen Körperverletzung anzuzeigen.</p>
<p>Inzwischen ist der Sachverhalt verjährt, die SBK freut sich darüber, dass die Ärzte auch jede sofortige Behandlung unterlassen haben und damit für die Krankenkasse keine Kosten entstanden sind, deren Erstattung sie erst hätte erstreiten müssen. Ich kann nur von Glück sagen, dass mein Sohn die Probleme in der Schwangerschaft und die anschließende Frühgeburt relativ gut überstanden hat.</p>
<p>Meine Ärztin hatte mir keine Hoffnung gemacht, dass das so ausgeht. Die Ärzte von damals dürfen selbstverständlich weiter behandeln und vielleicht betreut einer davon gerade Dein ungeborenes Kind während der Schwangerschaft. Ich habe mir erlaubt, die Mitgliedschaft unter diesen Voraussetzungen zu kündigen und finde es bedenklich, dass gerade diese Krankenkasse Ihr Engagement im Bereich &#8220;Behandlungsfehler&#8221; als besonders positiv herausstellt.</p>
<p>Wer eine Krankenkasse sucht, für die Kostenminimierung wichtiger ist, als Mitgliederbetreuung und für die das Thema Datenschutz ein Fremdwort ist, der ist bei dieser Krankenkasse gut aufgehoben. Allen anderen empfehle ich eine Mitgliedschaft nicht.</p>
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		<title>Medizin: Männer sind anders &#8211; Frauen auch</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 22:17:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit/Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Brustkrebs]]></category>
		<category><![CDATA[Geschlechterunterschiede]]></category>
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		<category><![CDATA[Männer und Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Medizin]]></category>
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		<category><![CDATA[Wechseljahre]]></category>

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		<description><![CDATA[Die SBK hat sich in ihrer Mitgliederzeitschrift dem Thema: Geschlechterunterschiede in der Medizin gewidmet. Diesem Artikel wird man mit geteilter Meinung begegnen dürfen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es hat lange gedauert, aber endlich hat es sich auch unter Medizinern herumgesprochen: Männer und Frauen sind nicht gleich. Klingt zunächst vielleich lustig, in der Praxis ist es das aber ganz und gar nicht.</p>
<p><span id="more-635"></span>Gemäß dem Artikel &#8220;Krank und Frau &#8211; Der große Unterschied&#8221; aus dem Magazin &#8220;leben&#8221; der SBK Ausgabe 4/08 haben Frauen z.B. andere Symtome bei einem Herzinfarkt als Männer. Folge: 55% der Frauen sterben an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber nur 45% Männer. Umgekehrt können auch Männer Brustkrebs bekommen, der wird aber in den seltensten Fällen rechtzeitig entdeckt. Folge: 180 Männer sterben hierzulände jährlich an Brustkrebs. Beide Fälle haben eines gemeinsam: die Diagnose wird sehr häufig falsch gestellt.</p>
<p>Mir drängt sich dabei die Frage auf: warum erst jetzt? Die Tatsache, dass sich die Patientenzeitung einer Krankenkasse mit dieser Thematik im Jahr 2008 beschäftigt treibt mir Angstschweiß auf die Stirn. Wenn die Medizin es bis zum Jahr 2008 nicht geschafft hat, Geschlechterunterschiede in der Medizin aufzudecken, möchte ich gar nicht wissen, was noch alles im argen liegt. Auch wenn man es fast schon gar nicht wissen möchte, wird man in dem gleichen Artikel gleich noch ein bißchen weiter informiert: Frauen wurden in der Vergangenheit während der Wechseljahre häufig mit Hormonen behandelt. Im Jahr 2002 deckte eine WHI-Studie auf, dass die Hormontherapie mehr schadet als nutzt. Heute findet daher nur noch ein geringerer Hormoneinsatz statt. Und was ist mit all den Frauen, die in dem Glauben, dass ihnen geholfen wird, die Hormone geschluckt haben? Man sollte wohl besser gar nicht darüber nachdenken.</p>
<p>Die Intension der Veröffentlichung des Artikels seitens der SBK, bestand wahrscheinlich darin, die aus ihrer Sicht herausragenden Neuerungen der Medizin anzupreisen. Für mich persönlich ist das jedoch eher das Eingestehen von Unzulänglichkeiten in der Vergangenheit. Hier wäre wohl eher eine Entschuldigung gegenüber den Geschädigten angebracht, als eine Anpreisung der aus meiner Sicht nur scheinbar völlig neuen Errungenschaft.</p>
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		<title>Behördengänge nach der Geburt</title>
		<link>http://www.mami2008.de/2008/08/23/behordengange-nach-der-geburt/</link>
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		<pubDate>Sat, 23 Aug 2008 06:17:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baby 0-6 Monate]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Geburt]]></category>
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		<category><![CDATA[Behörde]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtsurkunde]]></category>
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		<category><![CDATA[Rathaus]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerkarte]]></category>

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		<description><![CDATA[Standesamt und Rathaus, Jugendamt und Krankenkasse sowie der Arbeitgeber und die Elterngeldstelle und die Kirche wollen alle informiert werden, sobald das Kind geboren ist. Nach der Geburt stehen also eine Reihe von Behördengängen an. Zu welchen Behörden Ihr wann gehen müsst, möchte ich euch hier erklären. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Zeit, in der man sich eigentlich an das Neugeborene gewöhnen und sich von der Geburt erholen möchte, sind einige Behördengänge notwendig. Dies kommt schon fast einem Behördenmarathon gleich!</p>
<p><span id="more-254"></span></p>
<p>Zuerst einmal muss dass Kind beim <strong>Standesamt</strong> angemeldet werden. Welches Standesamt zuständig ist, hängt vom Geburtsort ab. Kommt das Kind in dem Ort zur Welt, in dem auch die Eltern gemeldet sind, erfolgt die Meldung von der Klinik an das Standesamt (und auch vom Standesamt an das Bürgerbüro) in der Regel automatisch. Bei unverheirateten Paaren wird der Automatismus ebenfalls unterbrochen, wenn nicht die Vaterschaft vor der Geburt erklärt wurde. In diesen Fällen muss man sich selbst darum kümmern. Im Krankenhaus gibt es aber in der Regel eine Stelle, an die man sich wenden kann und die behilflich ist. Beim Standesamt erhält man die Geburtsurkunden, die für alle weiteren Ämter benötigt werden. Es kann sinnvoll sein, sich noch ein paar mehr ausstellen zu lassen. Diese sind allerdings gebührenpflichtig.</p>
<p>Sind die Eltern nicht verheiratet sollte man vor dem Gang zum Standesamt die Vaterschaft beim <strong>Jugendamt</strong> bestätigen. Hierzu ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig. Andernfalls erscheint der Vater nicht in der Geburtsurkunde und die Mutter gilt als alleinerziehend.</p>
<p>Die Meldung des Kindes bei der <strong>Stadtverwaltung</strong> erfolgt meistens direkt durch das Standesamt. Der Gang in das Bürgerbüro ist aber trotzdem sinnvoll, um sicherzugehen, dass die Anmeldung des Kindes auch wirklich erfolgt. Außerdem kann das Kind hier in die Steuerkarte eingetragen werden. Für letzteres muss man zuvor die Steuerkarte vom Arbeitgeber zurückverlangen.</p>
<p>Bei der <strong>Familienkasse</strong> wird das Kindergeld beantragt. Hierfür ist eine der vom Standesamt ausgestellten Geburtsurkunden erforderlich. In meinem Fall hatte die Familienkasse ihren Sitz in der örtlichen Stelle der &#8220;Agentur für Arbeit&#8221;. Hier musste ich nur ein Formular ausfüllen und die Geburtsurkunde beilegen. In meinem Fall hat die Bearbeitung durch die Familienkasse relativ lang gedauert. Aber keine Angst, die Familienkasse zahlt die Beträge meistens in einem Betrag mit der ersten Zahlung nach. Formular und Infos gibt es auch im Internet unter <a title="Kindergeld" href="http://www.arbeitsagentur.de">www.arbeitsagentur.de</a>.</p>
<p>Die <strong>Krankenkasse </strong>muss über die Geburt informiert und das Kind mit in die bestehende Versicherung aufgenommen werden. Das geht glücklicherweise schriftlich und man muss zur Abwechslung mal nicht persönlich erscheinen. Dem Schreiben ist natürlich auch eine Geburtsurkunde beizufügen. Von der Krankenkasse erhält man zudem eine Bescheinigung über die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld (sofern es gezahlt wird). Diese ist für die Beantragung des Elterngeldes (sofern gewünscht) erforderlich.</p>
<p>Elterngeld beantragen? Dann wird es jetzt komplizierter! Das Elterngeld kann ab der Geburt und rückwirkend für max. 3 Monate nach der Geburt bei der <strong>Elterngeldstelle</strong> beantragt werden. Dem auszufüllenden Formular sind ggfs. Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 relevanten Monate beizufügen und natürlich in jedem Fall auch die hierfür ausgestellte Geburtsurkunde. Und dann benötigt die Elterngeldstelle ggfs. noch die Bescheinigung der Krankenkasse über die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld sowie Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers aus denen das gezahlte Mutterschaftsgeld hervorgeht. Wenn schwangerschaftsbedingt Krankengeld gezahlt wurde, ist ein Attest vom Arzt beizufügen aus dem hervorgeht, dass die Krankmeldungen schwangerschaftsbedingt sind. Andernfalls gilt das niedrigere Krankengeld als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Du weißt nicht, wo die für Dich zuständige Elterngeldstelle ist? Dann schau mal unter <a title="Elterngeld" href="http://www.elterngeld.de">www.elterngeld.de</a>. Dort findest Du auch weitere Infos zu diesem Thema. Es lohnt sich übrigens, sich den Bescheid zum Elgerngeld genau anzusehen und ggfs. Widerspruch einzulegen.</p>
<p>Und dann sollte &#8220;Frau&#8221; natürlich noch den <strong>Arbeitgeber</strong> über die Geburt des Kindes informieren, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Das kann man ggfs. natürlich auch mit der Abgabe der u.U. geänderten Steuerkarte kombinieren.</p>
<p>Ach, da war ja noch etwas. Da ich aus der Kirche ausgetreten bin, hätte ich es beinahe vergessen. Wenn gewünscht, bleibt noch die Anmeldung des Kindes in einer <strong>Kirche</strong>. Auch hierfür gibt es (natürlich!) eine Ausfertigung der Geburtsurkunde.</p>
<p>Insgesamt wünsche ich Euch allen da draußen gute Nerven für diesen Bürokratiemarathon. Meistens sind die Wartezeiten das Schlimmste oder es fehlen Unterlagen und man darf einen Behördengang gleich mehrmals antreten. Mein Sohn wurde in Baden-Württemberg geboren und in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die Vorgehensweise kann daher in anderen Bundesländern von der genannten abweichen. Ich empfehle, sich vor der Geburt zu erkundigen und alle Formulare zu besorgen. Dann geht es nach der Geburt schneller.</p>
<p>Ganz ausdrücklich erhebe ich hier nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die in diesem Beitrag gemachten Angaben können nur eine Hilfestellung sein.</p>
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